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HAUSORDNUNG

 

Die Hausordnung ist fester Bestandteil des Mietvertrages und wird durch dessen Unterzeichnung von jedem Bewohner anerkannt, akzeptiert und einzuhalten.  

Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluß aus der WG führen.

Die Hausordnung wird der Mieterin mit dem Mietvertrag ausgehändigt.

Die Studentinnen bilden eine Wohngemeinschaft. Es wird erwartet, dass jede Studentin sich für das Zusammenleben in der Gemeinschaft verantwortlich fühlt und zur Mitarbeit bereit ist.

In der Hausordnung sind Verhaltensregeln für das Wohnen im Studentinnenhaus zusammengefasst, die einer dem Studium förderlichen Wohnatmosphäre dienen.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Das Wohnen in unserer Studentinnen Wohngemeinschaft ist nur auf der Grundlage eines gültigen Mietvertrages zulässig.
  2. Der Brandschutz im Wohnheim ist ein wichtiges Erfordernis. Die Mieterin ist verpflichtet, sich nach ihrem Einzug über die Brandschutzvorkehrungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt.
  3. Alle Zimmer werden möbliert und in einem ordentlichen Zustand übergeben.
    Jede Mieterin ist verpflichtet, die ihr übergebenen Nutzungssachen pfleglich zu behandeln, nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung zu schützen. Dies gilt auch für überlassene technische Geräte. Die Kühlschränke sind regelmäßig zu reinigen und mindestens einmal in zwölf Wochen zu enteisen.
    Herde (einschließlich Backröhren), Waschmaschinen und Trockner im zentralen Waschmaschinenraum und der Einbauküche sind sofort nach Gebrauch zu säubern (verschüttete Waschmittel entfernen, verschmutztes Geschirr und Besteck reinigen und wegräumen!). Jede Bewohnerin ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung im Wohnheim verpflichtet. Im Winterhalbjahr ist beim Verlassen des Zimmers das Fenster zu schließen.
  4. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Einrichtungsgegenstände nicht aus den Mieträumen entfernt oder zusätzlich aufgestellt werden. Falls das Aufstellen eigener Möbel oder anderer Ausstattungsgegenstände durch das Studentinnenhaus genehmigt wurde, hat spätestens mit Ablauf der Mietzeit die Beräumung aus dem Wohnheim zu erfolgen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, erfolgt eine kostenpflichtige Entfernung durch die Verwaltung.
  5. Für die Gebührenentrichtung bei der Nutzung von Radio- und Fernsehgeräten, in den Schlafräumen ist der Nutzer verantwortlich.
  6. Das Anbringen von Außenantennen und Satellitenanlagen ist nicht erlaubt.
  7. Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schließsysteme, Gas-, Wasser- und Sanitärbereich, Elektronetz) sind nicht zulässig. Alle von den Bewohnerinnen genutzten elektrischen Geräte müssen das CE - Konformitätskennzeichen der EG tragen.
  8. Das Aufstellen und Betreiben von Kochplatten, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, elektrischen Wäschetrocknern, Kühlgeräten und elektrischen Wärmequellen jeder Art sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
  9. Lärm ist zu vermeiden. Phonogeräte müssen auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. In der Zeit von   22:00   bis   8:00   Uhr   ist  besondere  Rücksicht  zu  nehmen.
  10. Die Gemeinschaftsküchen und Etagengänge (Fluchtwege) dürfen nicht für Partys und Feiern genutzt werden.
  11. Das Halten von Tieren ist   nicht   erlaubt.
  12. Notwendige Reparaturen und Defekte sind unverzüglich beim Hausmeister zu melden. Eigene Instandsetzungen sind nicht erlaubt. Bei Schlüsselverlusten ist eine telefonische Meldung direkt beim Vermieter vorzunehmen. Außerhalb der Dienstzeit der Verwaltung steht dafür die Notdienst-Nummer zur Verfügung (Aushang im Studentinnenhaus).
  13. Schädlingsbefall ist unverzüglich dem Vermieter/Verwaltung zu melden.
  14. Die Zimmerrenovierung durch die Bewohnerinnen ist zulässig nach Abstimmung und Genehmigung durch den Verwalter.
  15. Die ausgehändigten Wohnheimschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Schlüsselverluste und Schlossdefekte sind unverzüglich an die Verwaltung zu melden. Eigenmächtige Nachfertigungen von Schlüsseln, Ein-, Um- und Ausbau sowie die Zerstörung von Schlössern sind untersagt. Hausschlüssel dürfen nicht an Hausfremde weitergegeben werden. Die Wohnungstüren des Wohnheims sind in der Zeit von   22:00   bis   7:00   Uhr geschlossen zu halten.
  16. Die Hausbriefkastenanlage wird von der Verwaltung mit der entsprechenden Zimmer-Nummer versehen. Für das Anbringen eines Namensschildes am Hausbriefkasten  ist der Verwalter verantwortlich.
  17. Kraftfahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver- und Entsorgungs- oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden – berechtigen zu gebührenpflichtige Abschleppung der Fahrzeuge. Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt die Verwaltung  keine Haftung.
  18. Fahrräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den Fahrradräumen abzustellen. Ein Abstellen im Verkehrsflächenbereich des Wohnheimes (Korridor, Hausflur, Aufgang o.ä.) oder in den Wohnräumen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können Fahrräder durch die Verwaltung entfernt werden. Für die Sicherheit der Fahrräder übernimmt die Verwaltung keine Haftung.
  19. Das Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt! Auf keinen Fall innerhalb der Räume!
    Der Besitz, Handel und Konsum von Rausch- und Suchtmitteln aller Art innerhalb der WG ist nicht erlaubt.
  20. Das Abstellen von Gegenständen, Mobiliar o.ä. in Hausfluren, Treppenhäusern, Aufzügen, Gemeinschaftsräumen u. a. ist nicht gestattet. Ebenso ist in diesen Bereichen das Anbringen von Plakaten, Wandschmuck u.ä. untersagt, soweit nicht spezielle Flächen für diesen Zweck vorhanden sind.
  21. Die Verwaltung ist um eine Reduzierung der Müllkosten bemüht und bietet dafür Möglichkeiten der Mülltrennung. Die Bewohnerinnen verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen der bestehenden Angebote eine Mülltrennung durchzuführen. Dazu sind auch die städtischen Entsorgungsbehältnisse für Glas, Papier und Pappe zu nutzen. Informationen über Details der Mülltrennung und Standorte der Entsorgungsbehälter gibt die Verwaltung.
  22. Bei mehrfacher verspäteter Zahlung der Miete, oder bei Verzug um mehr als 14 Tage bei der Zahlung, hat die Verwaltung ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht.
  23. Sofern die Bewohnerinnen sich nicht einheitlich auf das abendliche Fernsehprogramm einigen können, erstellt die Verwaltung einen Fernsehplan.
  24. Da die Bewohnerinnen keine Zusatzkosten für Telefon und DSL haben wird darauf hingewiesen, dass nur zu Festnetzanschlüssen telefoniert werden darf. Sonderrufnummern und Handynummern im In- und Ausland sind ausdrücklich verboten!
  25. Herrenbesuche (Gäste) Zweck gemeinsames Lernen sind bis 18:00 Uhr erlaubt.
    Bei nicht Einhaltung tritt eine sofortige und fristlose Kündigung in Kraft.
  26. Niemand, außer den Bewohnerinnen darf im Studentinnenhaus nächtigen!
  27. Jede Mieterin ist für die Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit selbst verantwortlich.
    Die Bewohnerinnen dürfen nur ihre eigenen Wäschestücke waschen.
  28. Wohnheimspezifische Ergänzungen der Hausordnung sind möglich und werden von der Verwaltung durch Aushang bekanntgegeben. Diese Festlegungen sind gleichermaßen einzuhalten.
  29. Verstöße gegen die Hausordnung und Hausfrieden können zu Abmahnungen und zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
  30. Die Flure werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht, die aufgezeichneten Daten werden, gemäß Datenschutzgesetz, nicht an Dritte weitergegeben  und  werden  Automatisch  gelöscht.

Ein Exemplar der Hausordnung habe ich mit Aushändigung des Mietvertrages erhalten.

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich diese gelesen und verstanden habe und mich nach dieser richten werde.

  

Köln,

 

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(Unterschrift Mieterin)